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12 comments
Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@isotopp @DD3AH IMHO sollte man das Projekt in „Online-Videorekorder“ umbenennen, damit die Gerichte erkennen, was für ein Analogon sie anwenden müssen.

d1ss0nanz

@forthy42 @isotopp @DD3AH die Argumentation ist konsistent mit der Auslegung des Hackerparagraphen.
Eine Schutzmaßnahme muss nicht technisch hinreichend sein, um die Überwindung strafbar zu machen.
Vor 25 Jahren haben die Juristen die Analogie zu Schlössern gezogen: nur weil diese trivial zu knacken sind, ist es dennoch strafbar sie zu überwinden.

Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Da ist kein Schutz da, weil man das auch mit einem Screen-Recorder aufzeichnen kann. Die Frage nach der Wirksamkeit ist, ob man überhaupt merkt, dass es einen Schutz gibt. Nein, tut man nicht. Das ist nicht vergleichbar mit den Systemen in z.B. einer BlueRay, an die man nur kommt, wenn man den Schlüssel aus dem Gerät ausliest.

YouTube ist so geschützt wie ein an einen Zaun gelehntes Rad: gar nicht.

d1ss0nanz

@forthy42 @isotopp @DD3AH wie könnte denn ein Schutz aussehen?
Und darf ich ein angelehntes Fahrrad mitnehmen und behalten?

Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Du darfst ein Fernsehprogramm aufzeichnen. Die Aktion an sich ist legal, es ist nicht verboten. Erst durch die angebliche Überwindung einer angeblichen Schutzmaßnahme wird etwas angeblich illegales daraus.

Das ist beim Fahrrad leicht anders. Steht es länger nicht abgeschlossen herum (das ist eine gängige Form der illegalen Entsorgung), gilt es aber als herrenlos, und kann straffrei mitgenommen werden.

d1ss0nanz

@forthy42 @isotopp @DD3AH YouTube ist kein Fernsehprogramm. Das Fernsehprogramme aufgezeichnet werden dürfen hat historische Gründe.
Eine Schutzmaßnahme muss nicht wirksam sein um ihre Überwindung strafbar zu machen.
YouTube hat Nutzungsbedingungen, die ein Aufzeichnen untersagen. Somit ist auch das Aufzeichnen auf andere Weise nicht erlaubt. Selbst wenn es das wäre, wäre die Überwindung der Schutzmaßnahme immer noch illegal.

Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Ne, das hat keine historischen Gründe, sondern rechtliche, die Rechtslage dazu hat sich nicht geändert. Es gibt auch gute Gründe, Streaming herunterzuladen, etwa, wenn man das dann draußen mit schlechtem oder gar keinem Internet ansehen will.

Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️ replied to Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Laut Gesetz muss eine Schutzmaßnahme wirksam sein. Das steht so im Gesetz drin, erstes Wort in § 95a UrhG.

haufe.de/recht/deutsches-anwal

Wenn nicht mal bemerkbar ist, dass eine Schutzmaßnahme existiert (wie beim Einsatz eines Screen-Recorders zum YouTube aufzeichnen), dann widerspricht das ebenfalls dem Gesetzestext.

d1ss0nanz replied to Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@forthy42 @isotopp @DD3AH wirksam bedeutet was? Das man erkennen kann, dass eine Überwindung nicht gewollt ist. Aber ich glaube, dass führt hier zu nichts.
Die Richter sind unfähig ist natürlich viel einleuchtender.

Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️ replied to d1ss0nanz

@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Die Richter vom OLG Hamburg sind nicht inkompetent, sondern korrupt. Deren Urteile haben selten vor der nächsten Instanz Bestand.

„Wirksam“ bedeutet, dass es wirkt. D.h. es muss ein hoher Aufwand reingesteckt werden, um den Schutz zu überwinden, etwa Auslesen eines nach dem Stand der Technik geschützten Schlüssels.

Es geht hier nicht um symbolischen Schutz wie etwa beim Hausrecht, wo eine Unfriendung da sein muss, damit man merkt, dass man da ein Grundstück betritt.

Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️ replied to Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Der YouTube-DL ist nicht viel mehr als ein wget mit Javascript, damit der Schlüssel, der eh übertragen wird, auch da ist.

Darf ich in eine von mir angemietete Ferienwohnung, wenn der Schlüssel dafür in einem Kasten ist, dessen Nummer mir übermittelt wurde? Ja, klar.

Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️ replied to Bernd Paysan R.I.P Natenom 🕯️

@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Abgesehen davon glaube ich, dass ich als Absolvent dieser Fachrichtung sehr wohl über die fachliche Kompetenz von Leuten urteilen kann, die das nicht studiert haben, noch Fax benutzen, und offensichtlich komplett ahnungslos sind, was die Technik betrifft. Und es laut Gesetzestext halt um eine technische Maßnahme geht, nicht um eine symbolische.

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