@forthy42 @isotopp @DD3AH YouTube ist kein Fernsehprogramm. Das Fernsehprogramme aufgezeichnet werden dürfen hat historische Gründe.
Eine Schutzmaßnahme muss nicht wirksam sein um ihre Überwindung strafbar zu machen.
YouTube hat Nutzungsbedingungen, die ein Aufzeichnen untersagen. Somit ist auch das Aufzeichnen auf andere Weise nicht erlaubt. Selbst wenn es das wäre, wäre die Überwindung der Schutzmaßnahme immer noch illegal.
@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Ne, das hat keine historischen Gründe, sondern rechtliche, die Rechtslage dazu hat sich nicht geändert. Es gibt auch gute Gründe, Streaming herunterzuladen, etwa, wenn man das dann draußen mit schlechtem oder gar keinem Internet ansehen will.