@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Ne, das hat keine historischen Gründe, sondern rechtliche, die Rechtslage dazu hat sich nicht geändert. Es gibt auch gute Gründe, Streaming herunterzuladen, etwa, wenn man das dann draußen mit schlechtem oder gar keinem Internet ansehen will.
@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Laut Gesetz muss eine Schutzmaßnahme wirksam sein. Das steht so im Gesetz drin, erstes Wort in § 95a UrhG.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/urheberrechtsgesetz-95a-schutz-technischer-massnahmen_idesk_PI17574_HI1061605.html
Wenn nicht mal bemerkbar ist, dass eine Schutzmaßnahme existiert (wie beim Einsatz eines Screen-Recorders zum YouTube aufzeichnen), dann widerspricht das ebenfalls dem Gesetzestext.