@d1ss0nanz @isotopp @DD3AH Du darfst ein Fernsehprogramm aufzeichnen. Die Aktion an sich ist legal, es ist nicht verboten. Erst durch die angebliche Überwindung einer angeblichen Schutzmaßnahme wird etwas angeblich illegales daraus.
Das ist beim Fahrrad leicht anders. Steht es länger nicht abgeschlossen herum (das ist eine gängige Form der illegalen Entsorgung), gilt es aber als herrenlos, und kann straffrei mitgenommen werden.
@forthy42 @isotopp @DD3AH YouTube ist kein Fernsehprogramm. Das Fernsehprogramme aufgezeichnet werden dürfen hat historische Gründe.
Eine Schutzmaßnahme muss nicht wirksam sein um ihre Überwindung strafbar zu machen.
YouTube hat Nutzungsbedingungen, die ein Aufzeichnen untersagen. Somit ist auch das Aufzeichnen auf andere Weise nicht erlaubt. Selbst wenn es das wäre, wäre die Überwindung der Schutzmaßnahme immer noch illegal.