@geheimorga @digitalcourage seit wann bekommt man als Vereinsvorstand überhaupt ein Gehalt? 🤔
Bei einem e.V. gibt es doch keine Gehälter. Das ist doch eigentlich alles ehrenamtlich. 😅🤔🙈
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@geheimorga @digitalcourage seit wann bekommt man als Vereinsvorstand überhaupt ein Gehalt? 🤔 Bei einem e.V. gibt es doch keine Gehälter. Das ist doch eigentlich alles ehrenamtlich. 😅🤔🙈 13 comments
@nik @necrosis @geheimorga @digitalcourage naja aber der DC vorstand arbeitet ja schon auch schon in vollzeit. Die sollen ja auch ihre Miete etc. bezahlen dürfen… Darf er aber nicht. Zumindest nicht von siner Vorstandsarbeit ;). Ohne die internen Strukturen von @digitalcourage zu kennen gehe ich davon aus, dass das "Gedächtnisprotokoll" hier unrichtig/unklar ist und es sich nicht um ein Gehalt für den Vorstand, sondern um ein Gehalt für die Personen, die im Vorstand sind, in anderen Rollen handelt. @lgehr Richtig: Der Vorstand wird auch bei Digitalcourage nicht für die Vorstandsarbeit bezahlt. @necrosis @geheimorga @digitalcourage auch ein e.v kann Angestellte haben. Macht jede Kindergarten-Elterninitiative so @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage 1. e.V. und gemeinnützig sind zwei getrennte Dinge. @nik @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage zu 2.: Jein, Vorstand kann kein Arbeitsverhältnis zum Verein haben, aber man kann ein entgeltliches Dienstverhältnis begründen, wenn es korrekt in der Satzung geregelt ist. @n_to @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage Kann man. Aber nur für Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Vorstandsarbeit liegen. Also beispielsweise kann man als Vorstandsmitglied trotzdem zusätzlich als Systemadministrator angestellt werden oder so, aber nicht für die Führung der Vereinsgeschäfte. @n_to @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage Was im letzten Satz meines Beitrags so erklärt steht, genau. @necrosis @geheimorga @digitalcourage Die FIFA ist auch ein eingetragener Verein. Und zahlt dem Vorstandsvorsitzenden 2,7 Millionen Euro Jahresgehalt. |
@necrosis @geheimorga
Ja, der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins muss ehrenamtlich tätig sein, sonst droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Wobei e.V. nicht gleichbedeutend mit gemeinnützig ist. Ausnahmen regelt die Satzung mit Anerkennung durch das Finanzamt (bei DC nicht der Fall).
Zum Rest kann ich nichts sagen, würde mich aber zumindest über eine Stellungnahme von @digitalcourage freuen, da ich davon ausgehe, dass dieses Protokoll zumindest nicht frei erfunden wurde.