Email or username:

Password:

Forgot your password?
Top-level
Robyn :antifa:

@geheimorga @digitalcourage seit wann bekommt man als Vereinsvorstand überhaupt ein Gehalt? 🤔

Bei einem e.V. gibt es doch keine Gehälter. Das ist doch eigentlich alles ehrenamtlich. 😅🤔🙈

13 comments
Nik | Klampfradler 🎸🚲

@necrosis @geheimorga

Ja, der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins muss ehrenamtlich tätig sein, sonst droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Wobei e.V. nicht gleichbedeutend mit gemeinnützig ist. Ausnahmen regelt die Satzung mit Anerkennung durch das Finanzamt (bei DC nicht der Fall).

Zum Rest kann ich nichts sagen, würde mich aber zumindest über eine Stellungnahme von @digitalcourage freuen, da ich davon ausgehe, dass dieses Protokoll zumindest nicht frei erfunden wurde.

The Mad Hatter

@nik @necrosis @geheimorga @digitalcourage naja aber der DC vorstand arbeitet ja schon auch schon in vollzeit. Die sollen ja auch ihre Miete etc. bezahlen dürfen…

Nik | Klampfradler 🎸🚲

@lgehr @necrosis @geheimorga

Darf er aber nicht. Zumindest nicht von siner Vorstandsarbeit ;).

Ohne die internen Strukturen von @digitalcourage zu kennen gehe ich davon aus, dass das "Gedächtnisprotokoll" hier unrichtig/unklar ist und es sich nicht um ein Gehalt für den Vorstand, sondern um ein Gehalt für die Personen, die im Vorstand sind, in anderen Rollen handelt.

Digitalcourage

@lgehr Richtig: Der Vorstand wird auch bei Digitalcourage nicht für die Vorstandsarbeit bezahlt.

Chris

@necrosis @geheimorga @digitalcourage auch ein e.v kann Angestellte haben. Macht jede Kindergarten-Elterninitiative so
Edit: gilt wohl nicht für den Vorstand

Nik | Klampfradler 🎸🚲

@cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage

1. e.V. und gemeinnützig sind zwei getrennte Dinge.
2. Ja, ein gemeinnütziger Verein kann Angestellte haben. Aber **nicht** den Vorstand. Es sei denn, die Satzung regelt das ausdrücklich und das Finanzamt erkennt es an, was bei Digitalcourage nicht der Fall ist.

n_to

@nik @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage zu 2.: Jein, Vorstand kann kein Arbeitsverhältnis zum Verein haben, aber man kann ein entgeltliches Dienstverhältnis begründen, wenn es korrekt in der Satzung geregelt ist.

Nik | Klampfradler 🎸🚲

@n_to @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage Kann man. Aber nur für Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Vorstandsarbeit liegen.

Also beispielsweise kann man als Vorstandsmitglied trotzdem zusätzlich als Systemadministrator angestellt werden oder so, aber nicht für die Führung der Vereinsgeschäfte.

n_to

@nik § 27 (3) BGB ist dispositiv gem. § 40 BGB. Es kann also per Satzung von der Unentgeltlichkeit abgewichen werden.

@cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage

lukas

@necrosis Es gibt Möglichkeiten, dass der Vorstand unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins eine Aufwandsentschädigung erhalten kann. ^^'

/cc @cy

Aurin Azadî

@necrosis @geheimorga @digitalcourage Der TÜV war auch lange ein e. V., doch, das geht.

Simon Kowalewski

@necrosis @geheimorga @digitalcourage Die FIFA ist auch ein eingetragener Verein. Und zahlt dem Vorstandsvorsitzenden 2,7 Millionen Euro Jahresgehalt.

Go Up