@nik § 27 (3) BGB ist dispositiv gem. § 40 BGB. Es kann also per Satzung von der Unentgeltlichkeit abgewichen werden.
@cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage
@n_to @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage
Was im letzten Satz meines Beitrags so erklärt steht, genau.
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