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Nik | Klampfradler 🎸🚲

@cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage

1. e.V. und gemeinnützig sind zwei getrennte Dinge.
2. Ja, ein gemeinnütziger Verein kann Angestellte haben. Aber **nicht** den Vorstand. Es sei denn, die Satzung regelt das ausdrücklich und das Finanzamt erkennt es an, was bei Digitalcourage nicht der Fall ist.

4 comments
n_to

@nik @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage zu 2.: Jein, Vorstand kann kein Arbeitsverhältnis zum Verein haben, aber man kann ein entgeltliches Dienstverhältnis begründen, wenn es korrekt in der Satzung geregelt ist.

Nik | Klampfradler 🎸🚲

@n_to @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage Kann man. Aber nur für Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Vorstandsarbeit liegen.

Also beispielsweise kann man als Vorstandsmitglied trotzdem zusätzlich als Systemadministrator angestellt werden oder so, aber nicht für die Führung der Vereinsgeschäfte.

n_to

@nik § 27 (3) BGB ist dispositiv gem. § 40 BGB. Es kann also per Satzung von der Unentgeltlichkeit abgewichen werden.

@cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage

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