@cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage
1. e.V. und gemeinnützig sind zwei getrennte Dinge.
2. Ja, ein gemeinnütziger Verein kann Angestellte haben. Aber **nicht** den Vorstand. Es sei denn, die Satzung regelt das ausdrücklich und das Finanzamt erkennt es an, was bei Digitalcourage nicht der Fall ist.
@nik @cy @necrosis @geheimorga @digitalcourage zu 2.: Jein, Vorstand kann kein Arbeitsverhältnis zum Verein haben, aber man kann ein entgeltliches Dienstverhältnis begründen, wenn es korrekt in der Satzung geregelt ist.