>>Der marokkanische Staatsangehörige M.N., der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr Kinder hat, wurde am Donnerstagnach Marokko abgeschoben. Unmittelbar vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden, die Abschiebung des Mannes bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszusetzen. Trotz hartnäckiger Anrufe von Rechtsanwältin bei den zuständigen Behörden der wurde die Abschiebung nicht gestoppt.<<
>>Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin im Rechtsamt angerufen und sie ließ mitteilen, dass sie sich in der Sache nicht zuständig sehe und den Beschluss an die aus ihrer Sicht zuständige Landesdirektion weitergeleitet habe. Im Übrigen halte sie den Beschluss aber auch für fehlerhaft und er von ihrer Behörde auf keinen Fall einen Aufenthaltstitel erhalten werde, sodass sie gar nicht wisse, warum nun von einer Abschiebung abgesehen werden solle. An den Beschluss fühle sie sich nicht gebunden.<<