Damit hat sich Artikel 6 GG dann auch erledigt:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
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Damit hat sich Artikel 6 GG dann auch erledigt: "(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." 4 comments
Mich würde ja sehr interessieren, welche Sanktionen diese Behördenmitarbeiter nun bekommen, immerhin haben sie ja wohl absichtlich einen Gerichtsbeschluss ignoriert. @kinghaunst |
@kinghaunst wahrscheinlich gelten Menschenrechte laut diesen sächsischen Behördenmitarbeitern nur für Deutsche