>>Dann rief ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Landesdirektion an. Sie ließ wiederum mitteilen, dass sie nicht die Absicht habe, den Beschluss weiterzuleiten. Dieser sei schließlich gegen die Stadt Chemnitz und nicht gegen die Landesdirektion ergangen. Überdies halte sie den Beschluss in der Sache auch für rechtsfehlerhaft und sei der Auffassung, dass die Abschiebung dennoch vollzogen werden könne und sie an die Entscheidung des Gerichts nicht gebunden sei.”<<
@stephie_hamburg
Wenn sich die Verwaltung nicht mehr an Gerichtsbeschlüsse gebunden fühlt, ist bald Feierabend im Land. Ein Ausblick in die Zukunft aller, die denen irgendwie nicht behagen.