>>Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin im Rechtsamt angerufen und sie ließ mitteilen, dass sie sich in der Sache nicht zuständig sehe und den Beschluss an die aus ihrer Sicht zuständige Landesdirektion weitergeleitet habe. Im Übrigen halte sie den Beschluss aber auch für fehlerhaft und er von ihrer Behörde auf keinen Fall einen Aufenthaltstitel erhalten werde, sodass sie gar nicht wisse, warum nun von einer Abschiebung abgesehen werden solle. An den Beschluss fühle sie sich nicht gebunden.<<
>>Dann rief ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Landesdirektion an. Sie ließ wiederum mitteilen, dass sie nicht die Absicht habe, den Beschluss weiterzuleiten. Dieser sei schließlich gegen die Stadt Chemnitz und nicht gegen die Landesdirektion ergangen. Überdies halte sie den Beschluss in der Sache auch für rechtsfehlerhaft und sei der Auffassung, dass die Abschiebung dennoch vollzogen werden könne und sie an die Entscheidung des Gerichts nicht gebunden sei.”<<