Man darf nicht vergessen, dass es in dem Fall nicht nur die grandiose Gerichtsentscheidung gab, sondern ebenfalls den Künstler, der den Stein überhaupt ins Rollen gebracht hat. Der hätte auch einfach mal auf dem Boden bleiben können!
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Man darf nicht vergessen, dass es in dem Fall nicht nur die grandiose Gerichtsentscheidung gab, sondern ebenfalls den Künstler, der den Stein überhaupt ins Rollen gebracht hat. Der hätte auch einfach mal auf dem Boden bleiben können! 8 comments
@kiki @__T_O_M__ @netzpolitik_feed Man kann es auch so sehen, dass der Künstler kostenlos Werbung für den Kalender bekommen hat. Da hätte man aber die Daten erheben müssen, wieviele Leute den Link geklickt haben und daraufhin den Kalender gekauft. Das kriegst du als Privatperson 6 Jahre später natürlich nicht hin. @gunchleoc @__T_O_M__ @netzpolitik_feed Sorry, aber die „das ist doch auch Werbung für dich!“ Nummer fällt unter „adding insult to injury“. Man wird beklaut und soll noch dankbar sein, lol. @kiki @__T_O_M__ @netzpolitik_feed Für mich liest sich der Fall halt nicht so, als ob der das gemacht hat, um Werbung für den eigenen Laden zu machen. Wenn das der Fall gewesen wäre klar, da soll er auf jeden Fall Lizenzen blechen, da stimme ich dir voll zu. @gunchleoc @__T_O_M__ @netzpolitik_feed Wenn ich etwas bewerben möchte, dann knipse oder illustriere ich entweder selbst das Produkt oder bezahle jemanden dafür, dass der das macht, falls ich das selbst nicht kann. 1/2 @gunchleoc @__T_O_M__ @netzpolitik_feed Es ist dabei auch völlig egal, ob das mein Produkt ist oder ein Charityprodukt, denn dem eigentlichen Künstler wird die Option genommen, nein zu sagen und selbst zu entscheiden (vielleicht hat er ja mit dem Charityprojekt gar nix am Hut?). Und das alles gilt doppelt, wenn ich keine Privatperson, sondern eine Firma bin bzw. habe, in deren Namen ich auftrete. 2/2 @kiki @gunchleoc @__T_O_M__ @netzpolitik_feed wenn ich richtig las sind es ja eben sogar auch ein Bild des Kalenders bzw der Werbeseite dafür gewesen. Also doch irgendwie Werbung für dem Kalender-Verkauf. Ist schon sehr wild. Auch erst nach sechs Jahren darauf zu kommen, weil dann kann man große lizenzsummen abschöpfen. Und abfotografieren des Kalenders wäre übrigens genauso potentiell ne Urheberrechtsverletzung AFAIK (wenn auch evt. diese Medienaegumwntation besser käme da). |
@__T_O_M__ @netzpolitik_feed Warum soll der Künstler klaglos hinnehmen müssen, dass seine Arbeit von einer Firma kommerziell genutzt wird, nur, weil die gnädigerweise auch zu ihm verlinkt (was sie gesetzlich auch als Auftraggeberin ohnehin müsste)? Nein, die ursprüngliche Abmahnung ist völlig ok, nur der Teil mit dem Google Cache und der Kopie der Facebookseite durch Dritte ist natürlich hanebüchen, da hätte ich mir eine sinnvollere Entscheidung vom Gericht zu gewünscht.