@__T_O_M__ @netzpolitik_feed Warum soll der Künstler klaglos hinnehmen müssen, dass seine Arbeit von einer Firma kommerziell genutzt wird, nur, weil die gnädigerweise auch zu ihm verlinkt (was sie gesetzlich auch als Auftraggeberin ohnehin müsste)? Nein, die ursprüngliche Abmahnung ist völlig ok, nur der Teil mit dem Google Cache und der Kopie der Facebookseite durch Dritte ist natürlich hanebüchen, da hätte ich mir eine sinnvollere Entscheidung vom Gericht zu gewünscht.
@kiki @__T_O_M__ @netzpolitik_feed Man kann es auch so sehen, dass der Künstler kostenlos Werbung für den Kalender bekommen hat. Da hätte man aber die Daten erheben müssen, wieviele Leute den Link geklickt haben und daraufhin den Kalender gekauft. Das kriegst du als Privatperson 6 Jahre später natürlich nicht hin.