Die meisten Liberalen sind sich einig, dass militanter Antifaschismus in einem Rechtsstaat keinen Platz hat und Selbstjustiz verwerflich ist, der Widerstand im Dritten Reich aber Helden waren.
Theoretische Frage: wo genau ist die Linie zwischen einem Rechtsstaat, dessen Regierung Scheiße baut, die man halt akzeptieren muss, und einem faschistischen Staat, gegen den Widerstand gerechtfertigt ist? 30. Januar 1933? Früher? Später?
@amberage Genau das ist nämlich die Frage. In Art 20(4) GG heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Sind wir nicht längst an diesem Punkt?