@amberage Genau das ist nämlich die Frage. In Art 20(4) GG heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Sind wir nicht längst an diesem Punkt?
@levampyre diese Frage zu stellen könnte mich auf eine BfV-Liste o.Ä. befördern, was Antwort genug sein sollte, nicht wahr?