Hat eigentlich der BfDI diese neuerliche Daten-Schweinigelei im Fernverkehr der Bahn schon durchgewunken ?
Die erfüllt den Tatbestand der unnötigen Erhebung personenbezogener Daten (Beweis: Sie konnten seit Jahrzehnten die Leute auch ohne von A nach B bringen).
Dem möglicherweise von der Bahn herbeifabulierten "berechtigten Interesse" steht das berechtigte Interesse der Gemeinschaft entgehen, anonym diese verkehrstechnische Grundversorgung nutzen zu können.
@trimtab @autonomysolidarity Hat er nicht, denn für den Kundebereich der Deutschen Bahn sind die Kolleginnen und Kollegen vom @HBDI zuständig. / ÖA