@gruener_skatbruder Dass der begründete Anfangsverdacht vorliegt, ist schon höchstgerichtlich festgestellt, ob Ihnen das passt oder nicht. Ungeachtet dessen darauf zu beharren, dass er definitiv nicht vorliegt, zeigt nur, dass Sie erstens so wirklich gar nicht wissen, wovon Sie reden, und es zweitens auch offensichtlich gar nicht wollen, weil Ihre Haltung zu 100% idiologie- statt faktengetrieben ist. Es hat keinerlei Wert, mit so jemand zu sprechen. Ihre Ignoranz so zur Schau zu stellen ist wirklich peinlich.