(Stand 2. August 2024)
Viele Standesämter bieten bereits Formulare für die Anmeldung der Erklärung gemäss Selbstbestimmungsgesetz an. In vielen werden Informationen abgefragt, die für die Anmeldung gesetzlich gar nicht notwendig sind, wie zum Beispiel aktueller und_oder Geschlechtseintrag, neue Vornamen, usw.
Teilweise wird die Annahme der Anmeldung verweigert, weil zum Beispiel die neuen Vornamen beanstandet werden. Insbesondere die aktuell noch ungeklärte Frage der Anzahl der Vornamen ist wohl ständiges Thema.
Es wurden auch Anmeldungen verweigert, obwohl das betreffende Amt gar nicht das Geburtsstandesamt ist, also lediglich beglaubigen und weiterleiten muss und gar keine Entscheidungen treffen darf.
Ich habe eine Minimalversion einer Anmeldung erstellt, die ich hier zur freien Verwendung und Veränderung zur Verfügung stelle (CC0).
Anmeldung_Erklaerung_SBGG_Minimal (PDF)HerunterladenAnmeldung_Erklaerung_SBGG_Minimal (DOCX)HerunterladenEs ist leider wahrscheinlich, dass das Amt sich danach meldet und irgendwas weiteres wissen will. Das kann/sollte dann ggf abgebügelt und auf den Termin der Erklärung vertagt werden.
Wer mag kann eine Persokopie beilegen und_oder eine Kopie der letzten Geburtsurkunde, falls nicht im Geburtsstandesamt erklärt wird. Das erleichtert denen die Zuordnung.
Bei Verheirateten oder Lebensverpartnerten sollte Datum und Ort der Ehe-/Partnerschaftsschliessung angegeben werden (ggf Kopie der Urkunde). Spätestens bei der Erklärung wird die offizielle Urkunde gebraucht, weil das Geburtsstandesamt die Änderung auch an das Eheregister weitergibt (das womöglich woanders ist).
Das hab ich auch erst nicht verstanden, ist aber sinnvoll, weil das Amt, das die Ehe/Partnerschaft registriert, ja in Zukunft auch keine veraltete Auskunft (Vornamen!) geben darf. Sonst würden sie ja gegen das Offenbarungsverbot verstossen 🙂
https://blog.enby-box.de/20240802_minimaler-anmeldebrief-fuer-%c2%a72-sbgg/
(Stand 2. August 2024)
Viele Standesämter bieten bereits Formulare für die Anmeldung der Erklärung gemäss Selbstbestimmungsgesetz an. In vielen werden Informationen abgefragt, die für die Anmeldung gesetzlich gar nicht notwendig sind, wie zum Beispiel aktueller und_oder Geschlechtseintrag, neue Vornamen, usw.