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Verbraucherzentrale

Millionen von Prime-Kunden erhielten Anfang Januar die Ankündigung, dass Amazon für sein Video-Streaming-Angebot zum 5. Februar Werbung einführen wird. Wer vor diesem Tag ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich seit heute für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.
verbraucherzentrale-sachsen.de

Benjamin

@Bundesverband Und was schreibt man da jetzt sinnvol in den Grund?

iverbpunkt

@Bundesverband Super! 💪
Allerdings eine Nachfrage: Der Text liest sich so, als hätte man nichts von dem Anschluss an die Sammelklage, wenn man das Zusatzabo nicht abgeschlossen hat. Ist das richtig? Anders ausgedrückt: Was hilft mir die Klage, wenn ich das Zusatzabo nicht abgeschlossen habe und deshalb jetzt Werbung gucken muss?

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