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Oliver

@rugk Die 20-Minuten-Regelung kommt aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Das ist also ein zusätzlich gewährtes, nationales Recht.

Du könntest, wenn ich das so richtig verstehe, auch mit dem Flixtrain fahren, und dir den Fahrpreis von der DB erstatten lassen und umgekehrt. (Siehe § 11 Abs. 2 EVO)

2 comments
rugk

@olifantoliver falls du das posten magst und credits sammeln willst, habs hier auch nochmal gefragt: chaos.social/@rugk/11140547480

Danke in jedem Fall.

Oliver

@rugk Voll gerne! :)

Die EVO ist diese eine Verordnung, die einfach super schwer zu finden ist und an die ich immer an letztes denke, daher schön, dass ich helfen konnte!
Es ist auch einfach die relevanteste Verordnung für die Fahrgastrechte, weil es die einzige ist, in der das drinsteht.

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