@rugk Die 20-Minuten-Regelung kommt aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO. Das ist also ein zusätzlich gewährtes, nationales Recht.
Du könntest, wenn ich das so richtig verstehe, auch mit dem Flixtrain fahren, und dir den Fahrpreis von der DB erstatten lassen und umgekehrt. (Siehe § 11 Abs. 2 EVO)
@olifantoliver falls du das posten magst und credits sammeln willst, habs hier auch nochmal gefragt: https://chaos.social/@rugk/111405474807721663
Danke in jedem Fall.