In einer PM* macht der Flüchtlingsrat Sachsen deutlich, dass die Bezahlkarte Betroffene kontrolliert und diskriminiert.
Ihn erreichen seit der Einführung im April Beschwerden von Betroffenen. Wochenmärkte, kleinere Lebensmittelläden, Rechtsbeistand oder Sportvereine nehmen die Bezahlkarte nicht an oder haben schlichtweg keine passenden Kartenlesegeräte. Kinder können kein Bargeld mehr für Materialien, Ausflüge oder Essen mit in die Schule nehmen.
#Seebruecke
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Auch Überweisungen für Online-Einkäufe – zum Beispiel auf Ebay – sind ausgeschlossen.
Schutzsuchende müssen dem Landratsamt für jede Überweisung die IBAN übermitteln, welche dann geprüft und per Hand auf der Bezahlkarte freigegeben werden muss. Betroffene aus Bautzen & Hoyerswerda berichten von Mahnbescheiden sowie Kündigungsandrohungen von Kita, Handyvertrag o. Deutschlandticket, da Fristen für die Zahlungen nicht eingehalten werden können, wenn Ämter diese nicht rechtzeitig bewilligen.
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