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Sikk

@hlz vielleicht eine dumme Frage, aber ist nicht auch die Öffentlichkeit, bzw. die Nachvollziehbarkeit der Wahl ein wichtiger Grundsatz?
Also öffentliches Wahllokal, öffentliche Auszählung, etc.?

1 comment
HLZ

@Sikk Hallo, das ist überhaupt keine dumme Frage. Das Grundgesetz legt in Artikel 38 die fünf Wahlgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) fest. Die öffentliche Auszählung wird über die Bundeswahlordnung geregelt. Mehr Infos zum Wahlsystem der EU findest du hier: deinedemokratie.de/das-wahlsys

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