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Verbraucherzentrale

Millionen von Prime-Kunden erhielten Anfang Januar die Ankündigung, dass Amazon für sein Video-Streaming-Angebot zum 5. Februar Werbung einführen wird. Wer vor diesem Tag ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich seit heute für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden.
verbraucherzentrale-sachsen.de

5 comments
Benjamin

@Bundesverband Und was schreibt man da jetzt sinnvol in den Grund?

Verbraucherzentrale

@blindcoder Wer die Anmeldung nicht selbst vornehmen möchte, kann die Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen in Anspruch nehmen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.

iverbpunkt

@Bundesverband Super! 💪
Allerdings eine Nachfrage: Der Text liest sich so, als hätte man nichts von dem Anschluss an die Sammelklage, wenn man das Zusatzabo nicht abgeschlossen hat. Ist das richtig? Anders ausgedrückt: Was hilft mir die Klage, wenn ich das Zusatzabo nicht abgeschlossen habe und deshalb jetzt Werbung gucken muss?

Verbraucherzentrale

@iverbpunkt Der Sammelklage können sich alle Nutzer*innen anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. „Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben“.

iverbpunkt

@Bundesverband Ja, ich weiß. Aber wenn ich bei Amazon für die Werbefreiheit nicht extra bezahlt habe (also die 2,99 Euro mtl. nicht bezahle und stattdessen Werbung gucke); was ist dann mein Benefit, wenn ich mich der Klage anschließe? Geld zurück kann ich ja nicht bekommen, oder?

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