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Rainer König

@Catmom35 @Volksverpetzer
Bei Behördenbescheiden gibt es grundsätzlich am Ende eine "Rechtsbehelfsbelehrung" und ein Einspruch ist erst mal möglich. Das ist ja kein höchstrichterliches Urteil gegen das man sich nicht mehr wehren kann.

4 comments
DerAsket

@kinghaunst

Danke für Deine sachlichen und mE inhaltlich richtigen Ausführungen.

Ich fürchte, das wird im "Alarm"-Modus hier leider untergehen.

Hoffentlich ist #Volksverpetzer steuerlich gut beraten. Im Zweifel sollten sie konkret dafür sammeln, um die Rechtsbehelfsverfahren zu führen.

@Catmom35 @Volksverpetzer

DELETED

@DerAsket @kinghaunst @Volksverpetzer vorausgesetzt, dass das Rechtsmittel in diesem Fall aufschiebende Wirkung hat. Sonst kanns echt schwierig werden.

DerAsket

@Catmom35 @kinghaunst

Man darf ja nicht in die Details gehen, daher nur allgemein und nicht auf den konkreten Fall bezogen:

"Der Einspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Das Finanzamt muss den angefochtenen Steuerbescheid vollziehen und die festgesetzte Steuer einfordern"

finanztip.de/steuerbescheid-ae

@Volksverpetzer

DELETED

@kinghaunst @Volksverpetzer Eben. Aber gerade mit der Aufhebung der Gemeinnützigkeit bei missliebigen Vereinen gibt es ganz fiese Dinger. Hoffentlich haben sie einen guten Steuerberater.

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