Ziemlich exklusive Formulierung in der Datenschutzerklärung von @bfdi 😎:
„Datenschutzaufsicht
Wegen der besonderen Stellung des BfDI besteht kein Beschwerderecht bei einer (anderen) Aufsichtsbehörde; die Datenschutzaufsicht erfolgt innerbehördlich im Wege der Selbstkontrolle sowie insbesondere über den behördlichen Datenschutzbeauftragen des BfDI (Kontaktmöglichkeiten unter Ziffer 2).“