1968 löste eine unscheinbare juristische Reform – das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – die Einstellung Tausender wegen NS-Verbrechen geführter Ermittlungsverfahren aus. Bis heute ist unklar, ob es sich dabei um eine Panne oder die Finte eines ehemaligen NS-Richters handelte.
Von Arne Koltermann
Die Straffreiheit für NS-Täter und das Dreher-Gesetz von 1968:
Heimliche Verjährung